Zossens Tagesmütter noch ohne Dezembergehalt

19.01.2012

Schon 2009 weigerte sich die Bürgermeisterin den Tagesmüttern die ihnen zustehenden Gelder in voller Höhe auszuzahlen. Damals erhielten sie nur 90 %. Grund war, dass die Bürgermeisterin den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Tagespflege mit dem Landkreis nicht unterzeichnet hatte. In allen übrigen Kommunen lief und läuft das Abrechnungsverfahren hingegen reibungslos.

Um den Streit nicht auf den Rücken der Tagesmütter auszutragen, hatte der Landkreis als Träger dieser Aufgabe seinerzeit die Tagespflege in Zossen wieder an sich gezogen. Die Abrechnung mit den Zossener Tagesmüttern lief anschließend auch problemlos.

Nun hat der Landkreis diese Aufgabe wieder an die Stadt zurückgegeben, da diese Verfahrensweise in allen Kommunen praktiziert wird und Zossen kein Ausnahmefall auf Dauer sein sollte. Einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Tagespflege mit dem Landkreis hat die Bürgermeisterin nun auch unterzeichnet.

Seit die Stadtverwaltung wieder zuständig ist, gibt es allerdings erneut Probleme. Einige Tagesmütter haben für Dezember 2011 keine Gelder erhalten.

Ursache sind wohl die Verträge der Stadt mit einigen Tagesmüttern – die diese erst am 23.12.2011 erhielten. Nach rechtlicher Prüfung gab es hier Änderungswünsche von Seiten einiger Tagesmütter, die daher die Verträge noch nicht unterzeichnen konnten. Dennoch haben die Tagesmütter eine Leistung erbracht, die von den Vertragspartnern erwartet wurde. Daher besteht auch eine zahlungspflicht für die Stadt.

Es bedarf nun einer umgehenden Lösung sowohl in Bezug auf die Auszahlung der den Tagesmüttern zustehenden Gelder als auch in Hinblick auf den Abschluss einvernehmlicher, rechtsfehlerfreier Verträge. Der Versuch, durch die Nichtauszahlung der Gelder Druck auf die Tagesmütter auszuüben, damit diese die nichtakzeptablen Verträge unterschreiben, ist nicht hinnehmbar.

Tagesmütter übernehmen eine wichtige Aufgabe in der Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern und tragen zur Vielfalt der Betreuungsangebote in Zossen bei. Der familiäre Rahmen und die flexiblen Betreuungszeiten werden sehr geschätzt.

Da der Landkreis die Kinderbetreuung auf die Kommunen übertragen hat, stellt er die Mittel für die Betreuungsleistung - für die Kita-Betreuung und für die Tagesmütter - den Kommunen zur Verfügung. Dies basiert auf einer Vergütungsrichtlinie des Landkreises Teltow-Fläming. Die Kommunen haben dann die Aufgabe, die Mittel u. a. an die Tagesmütter auszureichen.

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